Förderung innovativer oder modellhafter Jugendaktivitäten gemäß § 3 NÖ Jugendgesetz Link zur Förderung

Das NÖ Jugendreferat gewährt für innovative und modellhafte Aktivitäten nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Es werden NÖ Jugendorganisationen, aber auch rechtlich nicht organisierte Gruppen von NÖ Landesbürgern unter 25 Jahren gefördert.

Rechtsgrundlage

NÖ Jugendgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1041706