Arbeits- und Finalisierungsstipendien Link zur Förderung

Das Land Kärnten vergibt über Vorschlag einer unabhängigen Jury in den Sparten Film, Literatur und bildende Kunst Arbeits- und Finalisierungsstipendien. Autoren/-innen bzw. Künstler/-innen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, sich einem neuen oder einem fortgeschrittenen Projekt zu widmen und dieses zu einem Abschluss zu bringen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
05 0536 34002
abt14.post@ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Nähere Details zu den Ausschreibungen und zur Bewerbung sind im Kulturchannel abrufbar.

Die Auszahlung des Stipendiums kann in Raten erfolgen.

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der/die Stipendiat/-in einen Verwendungs- u. Leistungsnachweis (Arbeitsbericht und ggf. ein Belegexemplar) an den Förderungsgeber zu übermitteln.  Diese Unterlagen dienen als Grundlage zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderung.

 Im Falle der zweckwidrigen Verwendung des Stipendiums ist dieses unverzüglich zurückzuerstatten.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Bei der Vergabe der Förderung wird eine Ausgewogenheit zwischen Frauen und Männern (50:50) angestrebt.

Referenznummer

1041698