Anerkennungspreis für besondere Leistungen im Bereich freier Kulturarbeit
Kärnten
Gemäß § 11 Absatz 1 K-KFördG 2001 hat die Landesregierung alljährlich für besondere Leistungen auf kulturellem Gebiet Preise zu vergeben. § 4 Absatz 1 lit. d) des K-KFördG 2001 sieht als weitere Förderungsmaßnahme die Vergabe von Ehren- und Förderpreisen vor. In Achtung der Bedeutung des Einflusses der freien Szene auf das Kulturleben vergibt das Land Kärnten für besondere Leistungen im Bereich der freien Kulturarbeit einen Anerkennungspreis. Der Preis kann an natürliche oder juristische Personen vergeben werden.