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Das Land Kärnten vergibt über Vorschlag einer unabhängigen Jury in den Sparten Film, Literatur und bildende Kunst Arbeits- und Finalisierungsstipendien. Autoren/-innen bzw. Künstler/-innen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, sich einem neuen oder einem fortgeschrittenen Projekt zu widmen und dieses zu einem Abschluss zu bringen.
Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee 05 0536 34002 abt14.post@ktn.gv.at
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)
Nähere Details zu den Ausschreibungen und zur Bewerbung sind im Kulturchannel abrufbar.
Die Auszahlung des Stipendiums kann in Raten erfolgen.
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der/die Stipendiat/-in einen Verwendungs- u. Leistungsnachweis (Arbeitsbericht und ggf. ein Belegexemplar) an den Förderungsgeber zu übermitteln. Diese Unterlagen dienen als Grundlage zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderung.
Im Falle der zweckwidrigen Verwendung des Stipendiums ist dieses unverzüglich zurückzuerstatten.