NÖ Urlaubsaktion für Pflegende Angehörige Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Personen, die Pflegebedürftige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen.

Es fallen keine Kosten an.

Prüfung laut aktueller Richtlinie.

Rechtsgrundlage

NÖ Familiengesetz; Richtlinie für NÖ Urlaubsaktion für Pflegende Angehörige, gültig ab 1. März 2018; F3-A-1802
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1041680