NÖ Bonus-Semesterticket Link zur Förderung

Niederösterreichische Studierende, die als ordentliche HörerInnen an einer

  • Öffentlichen Universität
  • Privatuniversität
  • Fachhochschule oder
  • Pädagogischen Hochschule

studieren, erhalten vom Land Niederösterreich und den niederösterreichischen Gemeinden bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres pro Semester einen finanziellen Zuschuss, wenn für Fahrten zum, vom oder am Studienort ein öffentliches Verkehrsmittel benützt wird.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt durch Überweisung auf das bekannt gegebene Bankkonto oder mittels Barauszahlung. Eine Barauszahlung kann in einem der beiden ua. Bürgerbüros erfolgen. Sollte dies durch einen/eine VertreterIn erfolgen, ist eine Vollmacht mitzubringen (Ausnahme bei Mutter, Vater, EhepartnerIn). Ein Musterformular für eine Vollmacht finden Sie hier

Bürgerbüros:

1014 Wien, Herrengasse 13

Die Außenstelle im Palais Niederösterreich ist Montag, Mittwoch und Donnerstag 7.30 - 15.30 Uhr, Dienstag 7.30 - 18 Uhr und Freitag 7.30 - 13 Uhr geöffnet.

Tel: 02272/9025 - 39800

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 4, Erdgeschoß

Die Außenstelle ist Montag, Mittwoch und Donnerstag 8.00- 16.00 Uhr, Dienstag 8.00 - 18 Uhr und Freitag 8.00 - 14 Uhr geöffnet.

Tel: 02742/9025 - 12526

Rechtsgrundlage

Förderung der Fahrtkosten von Studierenden -) NÖ Jugendgesetz -) Richtlinien gültig ab 25. Mai 2018; F3-A-1804/012-2018
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1041664