NÖ Bonus-Semesterticket Link zur Förderung kopieren

Niederösterreichische Studierende, die als ordentliche HörerInnen an einer

  • Öffentlichen Universität
  • Privatuniversität
  • Fachhochschule oder
  • Pädagogischen Hochschule

studieren, erhalten vom Land Niederösterreich und den niederösterreichischen Gemeinden bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres pro Semester einen finanziellen Zuschuss, wenn für Fahrten zum, vom oder am Studienort ein öffentliches Verkehrsmittel benützt wird.

Die Auszahlung der Förderung erfolgt durch Überweisung auf das bekannt gegebene Bankkonto oder mittels Barauszahlung. Eine Barauszahlung kann in einem der beiden ua. Bürgerbüros erfolgen. Sollte dies durch einen/eine VertreterIn erfolgen, ist eine Vollmacht mitzubringen (Ausnahme bei Mutter, Vater, EhepartnerIn). Ein Musterformular für eine Vollmacht finden Sie hier

Bürgerbüros:

1014 Wien, Herrengasse 13

Die Außenstelle im Palais Niederösterreich ist Montag, Mittwoch und Donnerstag 7.30 - 15.30 Uhr, Dienstag 7.30 - 18 Uhr und Freitag 7.30 - 13 Uhr geöffnet.

Tel: 02272/9025 - 39800

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 4, Erdgeschoß

Die Außenstelle ist Montag, Mittwoch und Donnerstag 8.00- 16.00 Uhr, Dienstag 8.00 - 18 Uhr und Freitag 8.00 - 14 Uhr geöffnet.

Tel: 02742/9025 - 12526

Rechtsgrundlage

Förderung der Fahrtkosten von Studierenden -) NÖ Jugendgesetz -) Richtlinien gültig ab 25. Mai 2018; F3-A-1804/012-2018
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1041664