NÖ Bildungsförderung ALT Link zur Förderung

Das Land NÖ leistet an Personen, die an beruflichen Bildungsmaßnahmen teilnehmen, einen Beitrag zur Finanzierung von Bildungskosten.

Die NÖ Bildungsförderung-ALT können folgende Personen erhalten:

  • ArbeitnehmerInnen aus dem Bereich der Privatwirtschaft
  • ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • WiedereinsteigerInnen bis höchstens drei Jahre nach Ende der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind und keine Leistung vom AMS erhalten
  • SozialhilfebezieherInnen (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • ArbeitnehmerInnen, die einen Meister- oder Konzessionsprüfungsvorbereitungskurs besuchen und während dieser Zeit arbeitslos/karenziert sind
  • ArbeitnehmerInnen, die einen Vorbereitungskurs für die Berufsreifeprüfung bzw. die Studienberechtigungsprüfung besuchen
  • ArbeitnehmerInnen, die einen Vorbereitungskurs zum Hauptschulabschluss besuchen
  • Öffentlich Bedienstete in handwerklicher Verwendung, wie z.B. Straßenwärter, Tischler, Elektriker, etc.

Förderungshöhe:

Während eines Zeitraumes von sechs Jahren ab Erstantragstellung können insgesamt höchstens € 2.640,- als Förderung wie folgt in Anspruch genommen werden:

50 % der Kurskosten: ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren und ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen

80 % der Kurskosten: WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind, ArbeitnehmerInnen über 45 Jahre und SozialhilfebezieherInnen

Der/Dem Antragstellerin fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage

NÖ Bildungsförderung, Rahmenrichtlinie gültig ab 1. April 2010; F3-ANF-2102/012-2010
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1041656