NÖ ArbeitnehmerInnenhilfsfonds Link zur Förderung kopieren

Das Land NÖ unterstützt ArbeitnehmerInnen in Niederösterreich, welche aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses in finanzielle Bedrängnis geraten sind.

Die Höhe der Förderung beträgt nach Maßgabe der sozialen, familiären und wirtschaftlichen Notlage einmalig bis zu € 3.000,-.

Es fallen keine Kosten an. Die Auszahlung der Förderung erfolgt einmalig.

Situationsbezogen, entweder mittels Kontorolle bzw. Nachforderung von Unterlagen oder mit der Durchführung einer örtlichen Erhebung.

Rechtsgrundlage

NÖ ArbeitnehmerInnenhilfsfonds Richtlinie gültig ab 25. Mai 2018, F3-ANF-2072/002-2018
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1041649