Teilpension - erweiterte Altersteilzeit Link zur Förderung kopieren

Mit der Teilpension - erweiterten Altersteilzeit wird zwischen Dienstgeber/-innen und Dienstnehmer/-innen, die bereits die Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorpension erfüllen, eine Arbeitszeitreduktionsvereinbarung getroffen.

Auf Antrag wird ein Teil des Mehraufwandes, der durch den Lohnausgleich (bis zur Höchstbeitragsgrundlage) sowie durch die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge auf Basis des vor der Arbeitszeitreduktion gebührenden Entgelts entstanden ist, abgegolten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Arbeitsmarktservice
https://www.ams.at

Rechtsgrundlage

Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) BGBl. Nr. 609/1977 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Sozialversicherungsleistungen, Ruhe- und Versorgungsbezüge

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht begrenzt

Wirkungsziele

Verbesserung der Erwerbsintegration älterer ArbeitnehmerInnen (50+).
Verbesserung der Erwerbsintegration älterer ArbeitnehmerInnen (50+).

Referenznummer

1041631