Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Mit der Teilpension - erweiterten Altersteilzeit wird zwischen Dienstgeber/-innen und Dienstnehmer/-innen, die bereits die Anspruchsvoraussetzungen für eine Korridorpension erfüllen, eine Arbeitszeitreduktionsvereinbarung getroffen.
Auf Antrag wird ein Teil des Mehraufwandes, der durch den Lohnausgleich (bis zur Höchstbeitragsgrundlage) sowie durch die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge auf Basis des vor der Arbeitszeitreduktion gebührenden Entgelts entstanden ist, abgegolten.