Förderung von Sportdachverbänden Link zur Förderung

Den steirischen Landesdachverbänden (ASKÖ, ASVÖ und SPORTUNION) werden alljährlich Förderungsmittel mit folgendem Aufteilungsschlüssel zur Verfügung gestellt:

  • 40 % für administrative Unterstützung, zur Erhaltung und Entwicklung eines flächendeckenden Vereinsnetzwerkes des steirischen Sports durch eine professionelle Verbandsorganisation in organisatorischer und fachlicher Hinsicht;
  • 60 % für Unterstützungsmaßnahmen von verbandsangehörigen Vereinen und für Projekte:
    • Gründungssubvention: Jedem neuen Verein steht eine Gründungssubvention zu, welche mit Rechnungen für den Ankauf von Stempel, Briefpapier, Kuverts, ... abgerechnet werden kann. (Die Höhe ist bei allen 3 Dachverbänden unterschiedlich, Sportunion z.B. 80 EUR)
    • Bausubvention: Bei baulichen Tätigkeiten hat Ihr Verein die Möglichkeit bis zum 31. März des entsprechenden Jahres um eine Bausubvention anzusuchen.
    • Gerätesubvention: Beim Ankauf von Trainingsutensilien oder Ähnlichem besteht ebenfalls die Möglichkeit um eine Subvention anzusuchen.
    • Aus- und Fortbildungskosten: Da es den DV Steiermark ein großes Anliegen ist qualifizierte Trainer und Übungsleiter in den Vereinen zu haben, gibt es für Aus- und Fortbildungen eine finanzielle Unterstützung.
    • Fahrtkostenvergütung: Fahrten zu Meisterschaften werden, wenn der entsprechende Erfolg verzeichnet wurde, mit einem Zuschuss gefördert.
    • Spitzensportförderung: Hat Ihr Verein einen oder mehrere Spitzensportler, besteht die Möglichkeit um eine Spitzensportförderung anzusuchen.
    • Wettkampfzuschuss: Wenn Ihr Verein Wettkämpfe oder Veranstaltungen organisiert oder durchführt, gibt es ebenfalls die Möglichkeit einen finanziellen Zuschuss Steiermark zu erhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 9, Referat Sport
sport@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist kostenlos.

Nachweise wie Rechnungen und Zahlungsbestätigungen (Originale) sind nach Aufforderung vorzulegen

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Landessportgesetz 2015 igF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,7 Mio. Euro

Referenznummer

1041607