Förderung von sonstigen Institutionen mit Sportbezug Link zur Förderung

Das österreichische Sportwesen besteht aus einer Vielzahl an Institutionen, die für den Sport eine zentrale Rolle spielen. Beispielsweise das ÖOC - Österreichisches Olympisches Comitè; das ÖPC - Österreichisches Paralympisches Comitè; die BSO - Bundessportorganisation; die NADA - Nationale Anti Doping Agentur, das ÖISS - Österreichisches Institut für Schul- und Sportstättenbau; etc.) die teilweise Förderungsempfänger sind. Primär wird die NADA und das ÖISS gefördert. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
Jahngasse 1
8010 Graz

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist kostenlos.

Nachweise wie Rechnungen und Zahlungsbestätigungen (Originale) sind nach Aufforderung vorzulegen

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Landessportgesetz 2015 igF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1041599