Förderung Mannschaftsspitzensport Link zur Förderung

Unter einer Mannschaftssportart versteht man eine Sportart, in der das Auswechseln von Spielerinnen bzw. Spielern während eines Wettkampfs erfolgt, und mindestens fünf Spielerinnen bzw. Spieler gleichzeitig und unmittelbar am Spielfeld beteiligt sind. Die Mannschaftsleistung ergibt sich durch die Interaktionen zwischen den einzelnen Mannschaftsmitgliedern. Für den Erhalt einer Mannschaftsspitzensportförderung muss ein Liga-Modus in der jeweiligen Sportart vorhanden sein. Die Förderung zielt darauf ab, steirische Sportvereine, welche sich in den beiden höchsten Spielklassen in Österreich (1. und 2. Liga – Ausnahmen: Fußball und Eishockey auch 3. Liga) befinden, zu unterstützen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 9 Kultur, Europa, Sport
Jahngasse 1
8010 Graz

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Antragstellung ist kostenlos.

Nachweise wie Rechnungen und Zahlungsbestätigungen (Originale) sind nach Aufforderung vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Landessportgesetz 2015 igF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1041581