Förderung von Vereinen in Sportangelegenheiten Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden sportliche Aktivitäten, die einen Konnex zur Polizei aufweisen und dadurch zur Hebung der öffentlichen Sicherheit im weitesten Sinn, zur Steigerung des Sicherheitsempfindens und des Vertrauens in die Exekutive sowie zum Abbau von Berührungsängsten zwischen Privatpersonen und Polizeibediensteten beitragen. Gefördert wird die Organisation von sportlichen Veranstaltungen, insbesondere Trainingskurse und Wettkämpfe, sowie die Errichtung, Erneuerung oder Erweiterung von Sportstätten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundesministerium für Inneres, Förderungswesen
+43 59133 901238
BMI-I-S-12@bmi.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

ARR 2014
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Ausbau des hohen Niveaus der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit in Österreich, insbesondere durch bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz, Verkehrsüberwachung, Schutz kritischer Infrastrukturen und sinnvolle internationale Kooperation.

Referenznummer

1041516