Zuschuss zum Einstieg in die Produktion von Speisefischen in Tirol Link zur Förderung

Das Land Tirol gewährt einen Zuschuss zum Einstieg in die Produktion von Speisefischen in Tirol.

Förderungswerbende sind natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen, die die fachlichen Voraussetzungen und notwendigen Genehmigungen für die Errichtung einer Fischzuchtanlage aufweisen. Die begünstigten landwirtschaftlichen Betriebe sind in der landwirtschaftlichen Primärerzeugung tätige KMU im Sinne der Definition in Anhang I Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1388/2014.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Nach Maßgabe der Verfügbarkeit von Landesmitteln erfolgt die Förderung durch Gewährung eines pauschalen Zuschusses zu den Investitionskosten (netto), gestaffelt in drei Gruppen nach Konsenswassermenge in Sekundenliter.

Rechtsgrundlage

Richtlinien gemäß § 9 des Tiroler Landwirtschaftsgesetzes Nr. 3/1975 für die Gewährung eines Zuschusses zum Einstieg in die Produktion von Speisefischen in Tirol nach Verordnung (EU) Nr. 1388/2014 (Gruppenfreistellungsverordnung Fischerei)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1041474