Zuschuss zum Einstieg in die Produktion von Speisefischen in Tirol Link zur Förderung kopieren

Das Land Tirol gewährt einen Zuschuss zum Einstieg in die Produktion von Speisefischen in Tirol.

Förderungswerbende sind natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen, die die fachlichen Voraussetzungen und notwendigen Genehmigungen für die Errichtung einer Fischzuchtanlage aufweisen. Die begünstigten landwirtschaftlichen Betriebe sind in der landwirtschaftlichen Primärerzeugung tätige KMU im Sinne der Definition in Anhang I Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1388/2014.

Nach Maßgabe der Verfügbarkeit von Landesmitteln erfolgt die Förderung durch Gewährung eines pauschalen Zuschusses zu den Investitionskosten (netto), gestaffelt in drei Gruppen nach Konsenswassermenge in Sekundenliter.

Rechtsgrundlage

Richtlinien gemäß § 9 des Tiroler Landwirtschaftsgesetzes Nr. 3/1975 für die Gewährung eines Zuschusses zum Einstieg in die Produktion von Speisefischen in Tirol nach Verordnung (EU) Nr. 1388/2014 (Gruppenfreistellungsverordnung Fischerei)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1041474