Zuschuss zu den Kontrollkosten für die Biobetriebe Link zur Förderung

Das Land Tirol gewährt einen Zuschuss zu den Kontrollkosten für die Biobetriebe in der landwirtschaftlichen Urproduktion.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 27.03.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Auf der Rechnung der Bio Kontrollorganisationen wird der Zuschuss des Landes Tirol ausgewiesen und dem Biolandwirt der reduzierte Betrag in Rechnung gestellt.

Rechtsgrundlage

§ 9 Tiroler Landwirtschaftsgesetz, LGBl. Nr. 3/1975 und darauf basierende Richtlinien für die Gewährung eines Zuschusses zu den Kontrollkosten für die Biobetriebe nach Verordnung (EU) Nr. 702/2014 (Gruppenfreistellungsverordnung)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1041466