NÖ Anti-Atom-Aktivitäten Link zur Förderung kopieren

Im Rahmen der NÖ Anti-Atom-Aktivitäten werden Förderungen für Projekte und Maßnahmen vergeben, die die Ziele der Anti-Atom-Politik des Landes Niederösterreich unterstützen, insbesondere für Angelegenheiten im Zusammenhang mit grenznahen nukleartechnischen Anlagen, Kernkraftwerken und Lagern für radioaktive Abfälle, aber auch bei Kooperations- und Informationsprojekten mit den Nachbarländern.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagentechnik (BD4)
post.bd4@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 20.02.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Die Beantragung ist mit keinen Gebühren oder sonstigen Kosten verbunden.
  • Die Auszahlung des Förderbetrages wird nach vollständiger Vorlage der Unterlagen und positiver Prüfung durch die Einreichstelle vorgenommen. Abhängig von Art und Umfang des bewilligten Förderungsvorhabens kann die Auszahlung auch in Teilbeträgen erfolgen.
  • Förderungen, die den Betrag von € 5.000,00 nicht übersteigen, werden grundsätzlich erst nach dem vollständigen Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung ausbezahlt.

Für den Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung einer Förderung sind Projektberichte, Kostennachweise und die in der Förderzusage angeführten Unterlagen vorzulegen.

Die Einreichstelle behält sich vor, die widmungsgemäße Verwendung der erhaltenen Fördermittel an Ort und Stelle prüfen zu lassen. Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung ist der erhaltene Förderbetrag rückzuerstatten.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Niederösterreich i.d.g.F.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1041391

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