Kostentragung Heilbehandlung - an Personen, Niederösterreich
Niederösterreich
Auf diese Leistung haben Menschen mit besonderen Bedürfnissen, die keine sozialversicherungsrechtliche Absicherung haben, in dem von der Österreichischen Gesundheitskasse für ihre Versicherten festgelegten Ausmaß Anspruch. Die Hilfe umfasst die Vorsorge für ärztliche Hilfe, therapeutische Hilfe sowie für Heilmittel. Als Hilfe durch Heilbehandlung kommt auch die Unterbringung und Betreuung in teilstationären und stationären Einrichtungen, z.B. Therapiestätten für Kinder und Jugendliche mit cerebraler Bewegungsstörung, Einrichtungen für suchtkranke Personen, in Betracht. Die Leistung wird auf Antrag der hilfesuchenden Person vom Land NÖ für diese erbracht und direkt an den Leistungserbringer ausbezahlt.