Beschäftigungsbonus Link zur Förderung

Gegenstand der Förderung ist der teilweise Ersatz von Personalkosten (gedeckelt mit den Lohnnebenkosten in Höhe der Dienstgeberbeiträge), die von Arbeitgeberunternehmen für zusätzliche förderungsfähige Arbeitsverhältnisse ab Beginn der Pflichtversicherung über eine Dauer von bis zu drei Jahren nachweislich bezahlt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Austria Wirschaftsservice
Walcherstraße 11a, 1020 Wien
01-501-75/276
m.dexinger@aws.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 07.05.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014); Sonderrichtlinie "Beschäftigungsbonus"; §§ 10b bis 10g Austria Wirtschaftsservice-Gesetz; § 3 Abs. 1 Z 35 Einkommensteuergesetz 1988
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

589,7 Mio. Euro

Wirkungsziele

Reduktion der Lohnnebenkosten

Referenznummer

1041052