Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft; Sektion IV, Abteilung 3; Standort und Unternehmensfinanzierung
Die Berechnung der Förderungshöhe richtet sich nach Höhe des Investitionszuwachses.
Der Investitionszuwachs von mindestens EUR 500.000,00 bis höchstens EUR 10 Mio. wird mit einer bis zu 10 %igen Prämie in Form eines Zuschusses gefördert. Im Falle einer de-minimis-Beihilfe beträgt der maximale Zuschuss im Einzelfall EUR 200.000,00. Im Falle einer Regionalbeihilfe beträgt der maximale Zuschuss im Einzelfall EUR 1 Mio.
Der Investitionszuwachs berechnet sich aus der Differenz zwischen der für die Förderung beantragten aktivierungspflichtigen Neuinvestition und dem Durchschnitt des Wertes der jeweils neu aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der letzten drei Geschäftsjahre.
Die konkreten persönlichen sowie sachlichen Voraussetzungen sind der Richtlinie Punkt 3 und 4 zu entnehmen.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit der Durchführung des Projektes noch nicht begonnen worden sein.
Förderungsansuchen inkl. Projektbeschreibung und Projektkostengliederung.
Bestätigung des Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers über die durchschnittlichen Investitionen der letzten 3 Jahre.