NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds - Förderung von touristischer Infrastruktur Link zur Förderung kopieren

Im Rahmen der Förderung von touristischen Infrastrukturen werden Investitionen, die nicht dem europäischen Beihilfenrecht unterliegen, durch einen Zuschuss unterstützt. Gegenstand der Förderung im Rahmen dieser Richtlinie sind die Neuerrichtung sowie die Neu- und Umgestaltung touristischer Infrastruktureinrichtungen. Gefördert werden Projekte, welche im Einklang mit den Strategien des Landes Niederösterreich zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes stehen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie, WST3
A-3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Rechtsgrundlage

Spezielle Richtlinien des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds für die Förderung von touristischer Infrastruktur
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1040799