Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Im Rahmen der Förderung von touristischen Infrastrukturen werden Investitionen, die nicht dem europäischen Beihilfenrecht unterliegen, durch einen Zuschuss unterstützt. Gegenstand der Förderung im Rahmen dieser Richtlinie sind die Neuerrichtung sowie die Neu- und Umgestaltung touristischer Infrastruktureinrichtungen. Gefördert werden Projekte, welche im Einklang mit den Strategien des Landes Niederösterreich zur Entwicklung des Wirtschaftsstandortes stehen.