NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds - Förderung von Investitionen - "Genießerzimmer" Link zur Förderung kopieren

Förderung von Erstinvestitionen ins Anlagevermögen für die Errichtung von "Genießerzimmern" von Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft durch nicht-rückzahlbare Zuschüsse.

Im Zentrum der Förderung steht die qualitative Verbesserung der Unterkünfte, um mit einer gemeinsamen Vermarktung als Genießerzimmer das Qualitätsimage zu stärken und die Auslastung der Betriebe zu erhöhen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie, WST3
A-3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Rechtsgrundlage

Spezielle Richtlinien des NÖ Wirtschafts- und Tourismusfonds für die Förderung von Investitionen
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1040690