Beihilfe für die Bergung von Rindern mittels Hubschrauber Link zur Förderung kopieren

Lebendbergung von auf Vorarlberger Alpen, Vorsäßen oder Maisäßen verunfallten Rindern bis zu einem für den Abtransport durch Fahrzeuge geeigneten Ort, maximal jedoch bis zum Startplatz des Hubschraubers.

Totbergung von auf Vorarlberger Alpen, Vorsäßen oder Maisäßen verendeten Rindern bis zu einem für den Abtransport durch Tierkörperverwertungsfahrzeuge geeigneten Ort, maximal jedoch bis zum Startplatz des Hubschraubers.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Va - Landwirtschaft und ländlicher Raum
Römerstraße 15
6901 Bregenz
+43(0)5574/511-25105
landwirtschaft@vorarlberg.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinien der Vorarlberger Landesregierung für die Bergung von Rindern mittels Hubschrauber sowie das Gesetz über die Förderung der Land- und Forstwirtschaft (LFFG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,06 Mio. Euro

Referenznummer

1040526