BMK - BM für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie - Sektion II - Infra 4
Im Rahmen des aktuellen Förderprogramms werden einerseits Umsetzungsprojekte unterstützt:
- neue Mikro-ÖV-Systeme (Neuerrichtung innovativer bedarfsorientierter (Klein)lösungen für den Personennahverkehr im ländlichen Raum) oder
- Erweiterung eines bestehenden Mikro-ÖV-Systems
und andererseits Grundlagenarbeiten zur Vorbereitung von innovativen Mikro-ÖV Pilotregionen/Musterlösungen.
Antragsberechtigt als Fördernehmer für die Umsetzungsprojekte und die Pilotregionen sind:
- Gebietskörperschaften auf Landes- und Gemeindeebene
- Zusammenschluss mehrerer Gebietskörperschaften (z.B. Gemeindeverbände, Regionalverbände)
- kommunale Gesellschaften
- Verkehrsverbundgesellschaften
- Vereine
Handelt es sich bei der/dem AntragstellerIn nicht um eine Gebietskörperschaft oder einen Zusammenschluss mehrerer, ist eine Unterstützungserklärung vom Land oder der betroffenen Gemeinde erforderlich. Diese Unterstützungserklärung ist verpflichtend im Zuge der Einreichung beizubringen, andernfalls wird der Antrag aus formalen Gründen abgelehnt.
Die konkreten Voraussetzungen sind dem jeweiligen Ausschreibungsleitfaden zu entnehmen.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Wird im jeweiligen Ausschreibungsleitfaden definiert.
Wird im jeweiligen Ausschreibungsleitfaden definiert.