BMVIT - INTERMODALE SCHNITTSTELLEN IM RADVERKEHR (ISR) Link zur Förderung

Auf der rechtlichen Basis ÖPNRVG 1999 unterstützt das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) konkrete Infrastrukturmaßnahmen, bewusstseinsbildende Initiativen und Konzepte, zur Verbesserung der Verknüpfung des öffentlichen Verkehrs mit dem Radverkehr. Die Maßnahmen tragen dazu bei, einen Teil des Zu- und Nachlaufverkehrs zu Haltestellen des Öffentlichen Verkehrs vom Pkw auf das Fahrrad zu verlagern, aber auch die gesamte intermodale Wegeketten im Vergleich zur ungebrochenen Pkw-Fahrt attraktiver zu machen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

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Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Werden im jeweiligen Ausschreibungsleitfaden definiert.

Werden im jeweiligen Ausschreibungsleitfaden definiert.

Rechtsgrundlage

ÖPNRV-G 1999
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

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Referenznummer

1040443