Förderung Natur im Garten durch das Land NÖ
Niederösterreich
Es wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss zuerkannt. Gefördert werden Maßnahmen in Zusammenhang mit naturnaher und umweltschonender Garten- und Grünraumgestaltung und –bewirtschaftung wie: Investitionen im Bereich der Garten- und Grünraumgestaltung und –bewirtschaftung Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, Bewusstseins- sowie Aus- und Weiterbildung Grundlagen, Konzepte und Planungsleistungen Forschungs- und technische Entwicklungsvorhaben Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Maßnahme (sh. Förderrichtlinien) von max. 20 % bis max. 50% der förderbaren Kosten. Förderungswerber: Öffentliche Institutionen, Vereine, andere Organisationen und Unternehmen, soweit sie nicht dem Wettbewerbsrecht unterliegen, ausgenommen Wirtschaftsbetriebe aus dem Bereich Gartenbau, für Fördervorhaben zur Errichtung von Schauanlagen