Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass seitens der Autoimporteure beim Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonus in der Höhe von € 1.500,- bzw. € 750,- (netto) pro Fahrzeug gewährt wurde. Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext zur Förderaktion E-Mobilität auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen werden.