NÖ Energie-Spar-Pfarre Link zur Förderung

Fördervorhaben:

  • Errichtung einer Photovoltaikanlage zur primären Eigenstromversorgung auf einem Gebäude des Förderwerbers; Errichtung einer Stromtankstelle;
    Hinweis: Viele kirchliche Gebäude und Pfarrhöfe stehen unter Denkmalschutz, die Errichtung einer PV Anlage kann folglich im Widerspruch zu den Vorgaben des Denkmalschutzes stehen!
  • Optimierung der Heizungsanlage (Heizungsverteilung, Hydraulik, Regelung, Dämmung), Anschluss an eine Biomasse-Nahwärmeanlage, Einbau bzw. Umstellung auf eine Biomasse- oder Wärmepumpenheizung, Einbau einer Sitzbankheizung, Einbau einer Solaranlage oder Brauchwasserwärmepumpe. 
  • Thermische Sanierung eines Gebäudes wie z.B. Dämmung der obersten
    Geschoßdecke, Fußbodendämmung, Außendämmung, Fenstertausch etc.
  • Umstieg auf hocheffiziente LED-Beleuchtung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft
post.ru3@noel.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie Energie-Spar-Pfarre
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1040302