Förderungswerber können sein: Pfarren in Niederösterreich, Erhalter von Kirchen, Gebetshäusern, Pfarrhöfen und Pfarrheimen anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften in Österreich, deren Gebäude sich in Niederösterreich befinden und Öffentlichkeitswirksamkeit haben.
Förderungen können gewährt werden, wenn
- eine unabhängige Beratung (im Ausmaß von bis zu vier Stunden) durch die Energieberatung NÖ bis spätestens 31. Dezember 2018 in Anspruch genommen wird.
- das Ansuchen um Förderung mittels des dafür vorgesehenen Antrags-formulars samt Beratungsprotokoll der Energieberatung NÖ und die Investitionsnachweise (Rechnungen, Zahlungsnachweise) der empfohlenen Vorhaben bei der Förderstelle bis längstens 30. September 2020 eingereicht werden.
- das Ausstellungsdatum der Rechnungen und Zahlungsnachweise der empfohlenen und umgesetzten Maßnahmen nach dem 1. Jänner 2017 liegt.