Humanitäres Aufnahmeprogramm Syrien (HAP) Link zur Förderung

Mit Beschluss vom 20. März 2015 hat die Europäische Kommission das nationale Programm Österreichs im Hinblick auf eine Unterstützung aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds für den Zeitraum 2014 bis 2020, genehmigt. Teil dieses Programms ist auch die Neuansiedlung von insgesamt 1.500 syrischen Flüchtlingen aus der Krisenregion.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bundeskanzleramt, Abteilung Förderungen Integration
Ballhausplatz 2
1010 Wien
+43 5011504213
foerderungen.integration@bka.gv.at
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/integration/projektfoerderung.html

Rechtsgrundlage

• die Verordnung (EU) Nr. 514/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen für den Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und das Instrument für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements (in Folge Horizontale VO) • die Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 zur Einrichtung des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds, zur Änderung der Entscheidung 2008/381/EG des Rates und zur Aufhebung der Entscheidungen Nr. 573/2007/EG und Nr. 575/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Entscheidung 2007/435/EG des Rates (in Folge AMIF VO) • die von der EK auf Basis der beiden vorgenannten Verordnungen erlassenen bzw. noch zu erlassenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte • Allgemeine Richtlinien zur Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Wirkungsziele

Erwirken von Integrationsmaßnahmen für ein gesellschaftlich vielfältiges Zusammenleben von sich rechtmäßig in Österreich aufhaltenden MigrantInnen mit der Aufnahmegesellschaft

Referenznummer

1040286