Filmförderung für Kino- und Fernsehproduktionen Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden nationale und internationale Kino- und Fernsehproduktionen sowie professionell hergestellte Filme, die über Neue Medien/Plattformen abrufbar sind.

Förderbar sind die Bereiche:

  • Projektentwicklung
  • Produktion
  • Vertrieb/Promotion 

Die Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
05 0536 34002
abt14.post@ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.
  • Der Verwendungsnachweis ist in Form von saldierten Originalbelegen in mindestens Subventionshöhe zu erbringen.
  • Nach Beendigung des Projektes ist eine Endabrechnung in Form einer detaillierten Gegenüberstellung der im Finanzierungsplan des Förderantrags angegebenen Einnahmen und Ausgaben mit den tatsächlichen Gesamteinnahmen und den tatsächlichen Ausgaben (SOLL-IST-Vergleich) vorzulegen.
  • Weiterführende Informationen siehe CFC-Richtlinien
  • Auf die „Besonderen Bestimmungen für Förderungen“ lt. § 5 des K-KFördG – das Förderantragsformular, die CFC-Richtlinien und die Information für die Abrechnung über Förderungsmittel – wird ausdrücklich hingewiesen.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl, 45/2002 idgF; sowie Carinthia Film Commission-Richtlinien
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,3 Mio. Euro

Referenznummer

1040278