Jahresstipendium für Architektur Link zur Förderung kopieren

Das Land Kärnten vergibt über Vorschlag einer unabhängigen Jury im Bereich Architektur ein Jahresstipendium. Stipendienempfänger/innen sollen sich über einen längeren Zeitraum verstärkt der architektonischen Arbeit widmen können. Die Förderung richtet sich an Nachwuchsarchitekten/innen (maximal 35 Jahre). Darüber hinaus soll durch diese Förderungsmaßnahme der prekären Arbeitssituation (unbezahlte Praktika) junger Architekten/innen entgegengewirkt und Kärnten als Bildungsstandort mit Architekturausbildung besser positioniert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
05 0536 34002
abt14.post@ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Dotation: € 10.500,--.

Auf die Gewährung des Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch!

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der/die StipendienempfängerIn gemäß § 5 Abs. 5 des K-KFördG 2001, das Stipendium widmungsgemäß zu verwenden und spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen Verwendungs- und Leistungsnachweis (Arbeitsbericht inkl. Belegexemplar) in digitaler Form an den Förderungsgeber abt14.kulturstipendien@ktn.gv.at zu übermitteln. Diese Unterlagen dienen als Grundlage zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderung.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Bei der Vergabe der Förderung wird eine Ausgewogenheit zwischen Frauen und Männern (50:50) angestrebt.

Referenznummer

1040260