Förderung Kärntner Museen (Qualitätsoffensive)

Gefördert werden Kärntner Museen, die über das Österreichische Museumsgütesiegel (ÖMSG) verfügen oder die aufgrund ihrer inhaltlichen Ausrichtung von regionaler und/oder überregionaler Bedeutung sind.

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 22.03.2023)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Auf die „Besonderen Bestimmungen für Förderungen“ lt. § 5 des K-KFördG - das Förderantragsformular und die Information für die Abrechnung über Förderungsmittel - wird ausdrücklich hingewiesen. Der Verwendungsnachweis ist in Form von saldierten Originalbelegen mindestens in Subventionshöhe zu erbringen. Ab einer Fördersumme von mindestens € 35.000,- hat der Verwendungsnachweis durch Vorlage einer detaillierten Aufstellung über die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben, unter Anschluss der darauf bezughabenden Originalbelege, zu erfolgen. Weiters ist ein schriftlicher Bericht über die Verwendung der Subventionsmittel anzuschließen. Die Originalbelege werden nach Überprüfung und Entwertung wieder rückgemittelt.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl, 45/2002 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen/Transferzahlungen

Referenznummer

1040252