Stipendium für Filmschaffende inkl. Wohn- und Arbeitsmöglichkeit in Villach Link zur Förderung

Das Land Kärnten vergibt in Kooperation mit der Stadt Villach an Filmschaffende ein Stipendium inkl. Wohn- u. Arbeitsmöglichkeit. Die Wohnung wird von der Stadt Villach zur Verfügung gestellt. Das Stipendium in der Höhe von € 3.600,- stiftet das Land Kärnten. Neben dem Wohn- und Arbeitsplatz ist vor Ort durch das vorhandene Netzwerk bestmögliche Unterstützung gegeben. Die Ergebnisse, der während des Aufenthalts entstandenen Arbeit, werden im Rahmen des K3 Filmfestivals präsentiert. 

Förderungswürdig sind:

  • die Herstellung eines Kurz-, Dokumentar-, Kunst- oder Animationsfilms und/oder
  • die Erstellung eines Drehbuchs- oder die Entwicklung eines Stoffs (offen für alle Formate)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
05 0536 34002
abt14.post@ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 12.11.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Auszahlung des Stipendiums erfolgt in drei Raten zu je € 1.200,-.

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der/die Stipendienempfänger*in gemäß § 5 Abs. 5 des K-KFördG 2001, das Stipendium widmungsgemäß zu verwenden und spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen Verwendungs- und Leistungsnachweis (Arbeitsbericht und ggf. Belegexemplar in digitaler Form) an den Förderungsgeber  abt14.kulturstipendien@ktn.gv.at zu übermitteln. Diese Unterlagen dienen als Grundlage zur Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der gewährten Förderung.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl, 45/2002 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Wirkungsziele

Bei der Vergabe der Förderung wird eine Ausgewogenheit zwischen Frauen und Männern (50:50) angestrebt.

Referenznummer

1040245