Anerkennungspreis für besondere Leistungen im Bereich freier Kulturarbeit Link zur Förderung

  • Gemäß § 11 Absatz 1 K-KFördG 2001 hat die Landesregierung alljährlich für besondere Leistungen auf kulturellem Gebiet Preise zu vergeben. § 4 Absatz 1 lit. d) des K-KFördG 2001 sieht als weitere Förderungsmaßnahme die Vergabe von Ehren- und Förderpreisen vor.
  • In Achtung der Bedeutung des Einflusses der freien Szene auf das Kulturleben vergibt das Land Kärnten für besondere Leistungen im Bereich der freien Kulturarbeit einen Anerkennungspreis. Der Preis kann an natürliche oder juristische Personen vergeben werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 14 - Kunst und Kultur
Burggasse 8, 9021 Klagenfurt am Wörthersee
05 0536 34002
abt14.post@ktn.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 05.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Kärntner Kulturförderungsgesetz 2001 - K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1040211