Start-up-Prämie für die Oö. Wirtschaft (01.01.2017 - 31.12.2018) Link zur Förderung

Mit der Gewährung von Zuschüssen im Rahmen dieses Programmes soll die Innovationstätigkeit und das Wachstum von neu gegründeten selbstständigen, gewerblichen kleinen Unternehmen gestärkt werden. Insbesondere soll die schwierige Anlaufphase von Gründungen und Nachfolgen von JungunternehmerInnen finanziell unterstützt werden und damit ein Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der neu gegründeten oder übernommenen kleinen Unternehmen geleistet werden.

Gegenstand der Förderung sind materielle (z.B. Gebäude und Betriebs- und Geschäftsausstattung) und immaterielle Investitionen, die in der Bilanz aktiviert werden.

Die Investitionsschwerpunkte des gegenständlichen Programmes sind:

  • Errichtung eines neuen Betriebes
  • Übernahme eines Unternehmens
  • Modernisierung und Erweiterung eines bestehenden Betriebes
  • Maßnahmen im Bereich der Produkt- oder Verfahrensinnovation
  • Maßnahmen zur Erbringung innovativer bzw. qualitativ höherwertiger Dienstleistungen

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

siehe Link

Es fallen für den Förderwerber keine Kosten an und die Auszahlung erfolgt nach Vorlage sämtlicher Unterlagen und Prüfung durch die Abt. Wirtschaft und Zustimmung der zuständigen Organe als einmalige nicht rückzahlbare Beihilfe

Belegkontrolle erfolgt durch den ERP-Fonds

Rechtsgrundlage

1) Start-up-Prämie für die Oö. Wirtschaft (SPW) 2) Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1040153