Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft
Persönliche Voraussetzungen
FörderungswerberInnen können ausschließlich kleine Unternehmen sein, die die Jungunternehmereigenschaft besitzen.
Die Jungunternehmereigenschaft liegt vor, wenn der/die JungunternehmerIn folgende Kriterien erfüllt:
- Erstmalige wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit: Ein kleines Unternehmen (laut KMU-Definition der EU) wird neu gegründet oder übernommen; die Unternehmensgründung/-nachfolge darf längstens fünf Jahre vor Einbringung des Förderungsansuchens liegen.
- Der/die JungunternehmerIn war in den letzten 5 Jahren vor Gründung/Nachfolge nicht wirtschaftlich selbstständig tätig (d.h. bei keinem weiteren Versicherungsträger wie z.B. Sozialversicherung der Bauern (als Betriebsführer) oder der gewerblichen Sozialversicherung versichert gewesen sein oder Beteiligungen ab 25 % gehalten haben).
- Der/die JungunternehmerIn muss eine allfällige bisherige unselbstständige Tätigkeit zur Gänze aufgeben (keine Nebenbeschäftigung zulässig).
- Bei Gesellschaften muss eine direkte Beteiligung von mindestens 25 % vorliegen und die unternehmensrechtliche Geschäftsführung durch den/die JungunternehmerIn ausgeübt werden.
- Bei Unternehmensübernahmen muss die Mehrheit, das heißt mehr als 50 % des Unternehmens, übernommen werden.
Die FörderungswerberIn muss darüber hinaus der Wirtschaftskammer Oberösterreich (wobei Investitionsvorhaben, der Sparte „Tourismus- und Freizeitwirtschaft“ ausgeschlossen sind) oder der Kammer der Architekten- oder Ingenieurkonsulenten für Oberösterreich und Salzburg angehören.
Sachliche Voraussetzungen
Allgemeine sachliche Voraussetzungen
Neben den persönlichen Voraussetzungen kann eine Förderung nur unter der Prämisse gewährt werden, dass die förderbaren, projektbezogenen Gesamtkosten des Investitionsvorhabens zwischen 20.100,00 EUR und 300.000,00 EUR liegen. Es müssen zwischen zwei Antragsstellungen (Antragsdatum Abteilung Wirtschaft) nach diesem Förderungsprogramm mehr als zwölf Monate vergangen sein.
Besondere sachliche Voraussetzungen
Neben den persönlichen Voraussetzungen sowie den allgemeinen sachlichen Voraussetzungen können FörderungswerberInnen unter der Prämisse, dass auch die Voraussetzungen für eine Bundesförderung im Rahmen
- des ERP-Kleinkredites vorliegen und für dieses Investitionsvorhaben auch ein ERP-Kleinkredit von der Austria Wirtschaftsservice GmbH bewilligt/ausbezahlt wird, eine zusätzliche Förderung des Landes Oberösterreich in Anspruch nehmen.
Förderbare Kosten
Förderbar sind Kosten für Maßnahmen, die im Rahmen des ERP-Kleinkredit-Programmes i.d.g.F. zum Zeitpunkt der Bewilligung des ERP-Kleinkredites förderbar sind und nicht von den „Nicht förderbaren Vorhaben“ erfasst sind.
Der Förderungsantrag muss vor Projektbeginn beim Land Oberösterreich eingereicht werden.
Originalantrag sowie Angaben zur Jungunternehmereigenschaft
Antragsformular siehe Link