Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft; Sektion IV, Abteilung 3; Standort und Unternehmensfinanzierung
Bei Kleinst- und Kleinunternehmen im Sinne der KMU-Definition wird der Investitionszuwachs von EUR 50.000,00 bis höchstens EUR 450.000,00 mit einer bis zu 15 %igen Prämie in Form eines Zuschusses gefördert. Der maximale Zuschuss im Einzelfall beträgt somit EUR 67.500,00
Bei mittleren Unternehmen im Sinne der KMU-Definition wird der Investitionszuwachs von mindestens EUR 100.000,00 und höchstens EUR 750.000,00 mit einer bis zu 10 %igen Prämie in Form eines Zuschusses gefördert. Der maximale Zuschuss im Einzelfall beträgt somit EUR 75.000,00.
Der Investitionszuwachs berechnet sich aus der Differenz zwischen der für die Förderung beantragten aktivierungspflichtigen Neuinvestitionen und dem Durchschnitt des Wertes der jeweils neu aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der letzten drei Geschäftsjahre.
Die konkreten persönlichen sowie sachlichen Voraussetzungen sind der Richtlinie Punkt 3 und 4 zu entnehmen.
Weiterführende Informationen zu den Voraussetzungen:
Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit der Durchführung des Projektes noch nicht begonnen worden sein.
Förderungsansuchen inkl. Projektbeschreibung und Projektkostengliederung.
Bestätigung des Steuerberaters bzw. Wirtschaftsprüfers über die durchschnittlichen Investitionen der letzten 3 Jahre.