Flächenwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Objektschutzwirkung des Waldes Link zur Förderung

Leistungsgegenstand:

Schutzwaldbauliche Maßnahmen zur mittel-, langfristigen Erhaltung und Verbesserung von Wäldern mit Objektschutzwirkung einschließlich deren maßvolle Erschließung mit Forststraßen und Errichtung von Begehungssteigen zur Betreuung und Pflege.

Dazu zählen unter anderem:

  • Aufräumarbeiten nach Katastrophen
  • Bestandespflege, Durchforstung
  • Bewuchsentfernung, Entstaudung, Liegenlassen von Holz aus Forstschutzgründen
  • Bodenvorbereitung, Rohhumusentfernung, Herstellung von Bermen
  • Consulting, Standortskartierung, Monitoring, wissenschaftl. Arbeiten
  • Forstschutzmaßnahmen
  • Forststraßenbau und Instandsetzung
  • Kulturpflege
  • Aufforstung und Nachbesserung
  • Läuterung, Mischwuchspflege
  • Pflegesteige
  • Projektsbetreuung
  • Saatguternte
  • Schneeschubsicherung, Schneezäune, Querfällungen, Rauhbäume
  • Seilung zur Einleitung der kleinfl. NV
  • Technische Maßnahmen zum Steinschlagschutz, Lawinenschutz, Hochwasserschutz

Leistungsempfänger:

natürliche und juristische Personen (Waldeigentümer, Waldbewirtschafter, Zusammenschlüsse von Waldeigentümern, Waldpflegegemeinschaften, Waldpflegevereine, forstliche Bringungsgenossenschaften, Wassergenossenschaften)

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4: Lebensgrundlagen und Energie, Referat 4/02: Landesforstdirektion
Bundesstraße 6
5071 Wals

Vorausleistungen der öffentlichen Hand sind nicht möglich.

 

Zwischen- und Endkollaudierung durch die Genehmigungskommission.

Laufende Kontrolle durch das zuständige Forstorgan, stichprobenartig auch durch die Landesforstdirektion.

Förderungen nach tatsächlichen Kosten: Rechnungs- und Eigenleistungsbelege inkl. Zahlungsnachweisen

Rechtsgrundlage

Wasserbautenförderungsgesetz 1985 - WBFG, BGBl. Nr. 148/1985 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1040070