NÖ Wohnbauförderung "Sicheres Wohnen" Link zur Förderung

Für folgende Maßnahmen kann bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. einem Reihenhaus oder bei einer Wohnung im Mehrfamilienhaus ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 % gewährt werden, maximal jedoch in nachstehend genannter Höhe:

  • Elektronischer Schutz:
    Einbau einer Alarmanlage: bis zu € 1.000,–
  • Mechanischer Schutz:
    Einbau einer Sicherheitseingangstür (Widerstandsklasse von mindestens 3): bis zu € 1.000,–

Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. Reihenhaus muss beim Einbau einer Sicherheitseingangstür ein Gesamtschutz gegeben sein (bestehende Sicherheitsfenster und Sicherheitstüren oder Alarmanlage).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung, F2
post.f2@noel.gv.at

Alle Amtshandlungen und schriftlichen Ausfertigungen für die Wohnbauförderung sind von den durch landesrechtliche Vorschriften vorgesehenen Gebühren und Verwaltungsabgaben befreit.

Der Einbau wird stichprobenweise kontrolliert.

Rechtsgrundlage

NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005, in der jeweils geltenden Fassung; NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011, in der jeweils geltenden Fassung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1039981