Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Für folgende Maßnahmen kann bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. einem Reihenhaus oder bei einer Wohnung im Mehrfamilienhaus ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 % gewährt werden, maximal jedoch in nachstehend genannter Höhe:
- Elektronischer Schutz:
Einbau einer Alarmanlage: bis zu € 1.000,– - Mechanischer Schutz:
Einbau einer Sicherheitseingangstür (Widerstandsklasse von mindestens 3): bis zu € 1.000,–
Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. Reihenhaus muss beim Einbau einer Sicherheitseingangstür ein Gesamtschutz gegeben sein (bestehende Sicherheitsfenster und Sicherheitstüren oder Alarmanlage).