NÖ Wohnbauförderung "Dämmung oberste Geschoßdecke" Link zur Förderung

Für folgende Maßnahmen in NÖ kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in Höhe von 20 % (bis zu € 1.000,-) gewährt werden:

Dämmung der obersten Geschoßdecke bei fertiggestellten Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. fertiggestellten Reihenhäusern, sodass diese einen Mindestdämmwert von 0,17W/m².K (Wärmedurchgangskoeffizient oder U-Wert) aufweist. Anerkannt werden können Kosten für: Dämmmaterial, etwaige Kosten für den Brandschutz, gegebenenfalls Arbeitszeit und mögliche Beratungs- und Planungskosten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Wohnungsförderung, F2
post.f2@noel.gv.at

Rechtsgrundlage

NÖ Wohnungsförderungsgesetz 2005, in der jeweils geltenden Fassung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1039924