Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Für folgende Maßnahmen in NÖ kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in Höhe von 20 % (bis zu € 1.000,-) gewährt werden:
Dämmung der obersten Geschoßdecke bei fertiggestellten Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. fertiggestellten Reihenhäusern, sodass diese einen Mindestdämmwert von 0,17W/m².K (Wärmedurchgangskoeffizient oder U-Wert) aufweist. Anerkannt werden können Kosten für: Dämmmaterial, etwaige Kosten für den Brandschutz, gegebenenfalls Arbeitszeit und mögliche Beratungs- und Planungskosten.