Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Für folgende Maßnahmen in NÖ kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20 % aber höchstens € 3.000,- gewährt werden:
Austausch eines Öl- oder Gaskessels bzw. einer Gastherme durch Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energie, das sind
- Eine elektrisch betriebene Wärmepumpe
- Heizungsanlage, die mit fester Biomasse (Holzprodukte) betrieben wird oder
- Ein Anschluss an die Fernwärme
Gefördert wird der Austausch bei fertiggestellten Ein- und Zweifamilien-häusern, sowie bei Reihenhäusern.