Kurzzeitpflege Link zur Förderung

Bei der Kurzzeitpflege handelt es sich um einen bis zu 90 Tage befristeten Heimaufenthalt zur Rekonvaleszenz, etwa nach Krankenhausaufenthalten oder wegen urlaubsbedingter bzw. anderer vorübergehender Verhinderung sonst pflegender Angehöriger.

Die Auszahlung der Förderung des Landes erfolgt im Nachhinein gegen Vorlage der Rechnung des Pflegeheimes und einer Zahlungsbestätigung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Zuständige Bezirksverwaltungsbehörde
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Rechtsgrundlage

Richtlinien des Landes Burgenland zur Förderung der Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Personen

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1039890