Berufliche Eingliederung, Bgld ChG
Burgenland
Dem Menschen mit Behinderung sind, soweit es seine Fähigkeiten ermöglichen, Leistungen für den freien Arbeitsmarkt zur Berufsfindung und Vorbereitung auf den freien Arbeitsmarkt, für Qualifizierungsmaßnahmen wie insbesondere die berufliche Ausbildung (Anlernung), für die Ein-, Um- und Nachschulung sowie Betreuung in Betrieben, Lehrwerkstätten oder ähnlichen Einrichtungen für die Dauer von maximal acht Monaten, wenn jedoch der Erfolg der Maßnahme nur durch Gewährung einer die acht Monate überschreitenden Hilfe gewährleistet werden kann, so ist diese bei Bedarf für die tatsächlich notwendige Zeit zuzuerkennen, für die Erprobung auf einem Arbeitsplatz sowie Zuschüsse zur behindertengerechten Adaptierung von Privatfahrzeugen, die zur Erreichung des Arbeitsplatzes benötigt werden, zu gewähren.