Hauskrankenpflege Link zur Förderung kopieren

Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste helfen den Verbleib eines hilfs- oder pflegebedürftigen Menschen in seiner vertrauten Wohnumgebung sicherzustellen. Fachkräfte und einschlägig ausgebildetes Hilfspersonal ermöglichen in jenen Fällen, wo Familie und Nachbarschaft überfordert bzw. zur Hilfeleistung nicht in der Lage sind, eine ganzheitliche Betreuung und Pflege zu Hause. Hauskrankenpflege wird von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal sowie PflegehelferInnen geleistet und bietet fachgerechte Pflege (wie Verbandswechsel, Wundpflege, Verabreichung von Insulin, Stromversorgung, etc.) sowie kompetente Beratung der PatientInnen und der Angehörigen. Diese Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt wahrgenommen.

Das Land Burgenland hat mit den in der - Arbeitsgemeinschaft Hauskrankenpflege und soziale Dienste - zusammengeschlossenen Organisationen eine Vereinbarung abgeschlossen, um die Leistungserbringung nach festgelegten Qualitätskriterien im ganzen Land sicherzustellen.

Rechtsgrundlage

§ 9 Bgld. SHG 2000

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1039841