Berufliche Eingliederung Link zur Förderung

Die Hilfe zur beruflichen Eingliederung umfasst:

  • Die Berufsfindung;
  • Die berufliche Ausbildung (Anlernung);
  • Die Ein- , Um- und Nachschulung sowie Betreuung in Betrieben, Lehrwerkstätten oder ähnlichen Einrichtungen für die Dauer von maximal acht Monaten; wenn jedoch der Erfolg der Maßnahme nur durch Gewährung einer die acht Monate überschreitenden Hilfe gewährleistet werden kann, so ist diese bei Bedarf für die tatsächlich notwendige Zeit zuzuerkennen;
  • Die Erprobung auf einem Arbeitsplatz.

Rechtsgrundlage

§ 24 Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1039809