Erziehung und Schulbildung (Eingliederungshilfe) Link zur Förderung

Die Leistung umfasst die Übernahme der durch die Behinderung bedingten Mehrkosten, die notwendig sind, um den behinderten Menschen in die Lage zu versetzen, eine seinen Fähigkeiten entsprechende Erziehung und Schulbildung zu erlangen. Dies kann vom Land als Träger von Privatrechten durch eine finanzielle Förderung der Erziehungsberechtigten insbesondere bei der Beistellung einer Eingliederungshilfe erfolgen.

Die Hilfe zur Erziehung und Schulbildung erfolgt in Form der Gewährung einer Eingliederungshilfe (zusätzliche pflegerische und/oder soziale Betreuung) im Unterricht bzw. Kindergarten für Kinder mit Behinderungen, wobei die Gehaltskosten der Eingliederungshilfe vom Land Burgenland übernommen werden.

Die Eingliederungshilfen stehen diesen Kindern unterstützend zur Seite, damit sie ihren Schul- oder Kindergartenalltag erfolgreich bewältigen können. Dabei führen Eingliederungshilfen in der Regel folgende Tätigkeiten aus:

  • Mobilitätshilfe (Schülertransport, Begleitung inner- und außerhalb des Schulgebäudes etc.),
  • Unterstützung beim Umkleiden,
  • Betreuung der Kinder im Unterricht/Kindergarten unter Anleitung der LehrerInnen/KindergartenpädagogInnen,
  • Unterstützung bei der Hygiene und Nahrungsaufnahme.

Rechtsgrundlage

§ 23 Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000; Richtlinien zur Förderung von Eingliederungshilfen (EGH) in Schulen nach dem Burgenländischen Sozialhilfegesetz 2000

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1039791