Orthopädische Versorgung und andere Hilfsmittel Link zur Förderung kopieren

Die orthopädische Versorgung umfasst die Leistung von Zuschüssen zu den Kosten, die dem behinderten Menschen für die Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln sowie deren Instandsetzung oder Ersatz, wenn sie unbrauchbar geworden oder verloren gegangen sind, erwachsen, wenn hierdurch die Leistungsfähigkeit des behinderten Menschen erhöht oder die Folgen seines Leidens oder Gebrechens erleichtert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Bezirkshauptmannschaften bzw. Magistrate der Statutarstädte
https://www.burgenland.at/verwaltung/bezirksverwaltungsbehoerden/

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Chancengleichheitsgesetz, § 5 und § 12
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1039783

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