Orthopädische Versorgung und andere Hilfsmittel Link zur Förderung

Die orthopädische Versorgung umfasst die Leistung von Zuschüssen zu den Kosten, die dem behinderten Menschen für die Ausstattung mit Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln sowie deren Instandsetzung oder Ersatz, wenn sie unbrauchbar geworden oder verloren gegangen sind, erwachsen, wenn hierdurch die Leistungsfähigkeit des behinderten Menschen erhöht oder die Folgen seines Leidens oder Gebrechens erleichtert werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Europapl. 1, 7000 Eisenstadt

Rechtsgrundlage

§ 22 Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1039783