Heilbehandlung Link zur Förderung kopieren

Die Heilbehandlung umfasst, soweit dies zur Behebung, zur erheblichen Besserung oder Linderung des Leidens oder Gebrechens erforderlich ist, die Vorsorge für Hilfe durch Ärzte und sonstige medizinische Fachkräfte, einschließlich therapeutischer Maßnahmen, für Heilmittel sowie für die Pflege in Kranken-, Kur- und sonstigen Anstalten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Europapl. 1, 7000 Eisenstadt

Rechtsgrundlage

§ 21 Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1039775