Soziale Rehabilitation Link zur Förderung kopieren

Soziale Rehabilitation umfasst:

  • Förderung von Kommunikationshilfsmitteln;
  • Förderung von elektronischen Hilfsmitteln für Blinde und Sehbehinderte; Förderung sonstiger technischer Hilfsmittel;
  • Zuschuss zur Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Behelfen und sonstigen Heilbehelfen;
  • Förderung spezieller Schulungen für Blinde und schwer Sehbehinderte;
  • Förderung der Anschaffung eines Blindenführhundes;
  • Zuschuss zur behindertengerechten Ausstattung von Eigenheimen und Wohnungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Burgenländischen Landesregierung
Europapl. 1, 7000 Eisenstadt

Rechtsgrundlage

§ 29 Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000; Bgld. Behindertenhilfeverordnung; Richtlinien zur sozialen Rehabilitation

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1039767