Beschäftigungstherapie Link zur Förderung

Die Förderung und Betreuung eines behinderten Menschen durch Beschäftigung in Behinderten- oder Sozialhilfeeinrichtungen zur Erhaltung und Weiterentwicklung der vorhandenen Fähigkeiten sowie zur Eingliederung in die Gesellschaft.

Rechtsgrundlage

§ 28 Burgenländisches Sozialhilfegesetz 2000

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1039759