Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft
a) FörderwerberInnen:
i) Vertikale Kooperationen bestehen aus Kooperationspartnern der Tourismusbranche und dieser vor- oder nachgelagerter Branchen, welche unterschiedliche Dienstleistungen erbringen.
ii) Laterale Kooperationen bestehen aus Kooperationspartnern der Tourismusbranche und weiteren Partnern aus unterschiedlichsten Branchen.
iii) Die Kooperationspartner haben sich auf Basis eines schriftlichen Kooperationsvertrages in Form einer juristischen Person oder einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zusammenzuschließen.
iv) Die zahlenmäßige Mehrheit der Unternehmen in einer Kooperation muss der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft und/oder der Fachgruppe Seilbahnen und Schifffahrt der Wirtschaftskammer OÖ angehören.
b) Förderbare Kosten: Als förderbare Vorhaben gelten jene Kosten, die dazu erforderlich sind, ein am Projektstandort bislang nicht vorhandenes, innovatives und buchungsrelevantes touristisches Produkt/Angebot zu entwickeln und markfähig zu machen. Insbesondere:
i) externe Kosten der Angebots- und Produktentwicklung
ii) externe Kosten zur Planung und Umsetzung eines innovativen Vertriebssystems und/oder direkten Verkaufs
iii) externe Kosten der Gründung und Weiterentwicklung von Kooperationen
iv) externe Kosten der Erfolgskontrolle
c) Die eingereichten Projekte müssen den Inhalten und Vorgaben des Kursbuches Tourismus Oberösterreich 2011-2016 vollinhaltlich entsprechen.
d) Der Förderantrag muss vor Beginn der zu fördernden Maßnahmen beim Land Oberösterreich, Abteilung Wirtschaft, einlangen.
e) Eine parallele Einreichung der Projekte bei den Förderstellen des Bundes ist zwingend erforderlich.
Der Förderungsantrag muss vor Beginn der Projektausführung beim Land
Oberösterreich eingelangt sein
Förderantrag, Kooperationskonzept, Kosten- und Finanzierungsplan