Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft
a) Förderbare Kosten:
i) externe Kosten für Marken-Management und Marken-Kommunikation
ii) externe Kosten für Entwicklung und Vermarktung von innovativen touristischen Produkten
iii) externe Kosten für Verkaufsförderung (über-)betrieblicher Tourismusprodukte
iiii) externe Kosten für Vermarktung touristischer Veranstaltungen
b) FörderungswerberInnen:
i) Physische und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrecht
ii) Tourismusorganisationen gemäß Oö. Tourismus-Gesetz 1990 i.d.g.F.
iii) um als FörderwerberInnen in Frage zu kommen müssen Unternehmen (ordentliches oder freiwilliges) Mitglied eines OÖ. Tourismus-Verbandes gemäß Oö. Tourismus-Gesetz 1990 i.d.g.F. sein oder eine Kooperationsvereinbarung mit der Landestourismusorganisation "Oberösterreich Tourismus" abschließen.
c) die eingereichten Projekte müssen den Inhalten und Vorgaben des Kursbuch Tourismus Oberösterreich 2011-2016 vollinhaltlich entsprechen.
Der Förderungsantrag muss vor Beginn der Projektausführung beim Land
Oberösterreich eingelangt sein.