Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft
a) Förderbare Kosten:
i) die Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von (regionalen) touristischen Infrastruktureinrichtungen
ii) die zeitgemäße technische Ausstattung von Tourismusbüros im Zusammenhang mit der Errichtung bzw. Erweiterung von mehrgemeindigen Tourismusverbänden, insbes. elektronische Informations- und Vernetzungssysteme
b) FörderungswerberInnen:
i) Physische und juristische Personen, sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechts sowie Tourismusgemeinden gemäß Oö. Tourismus-Gesetz hinsichtlich ihrer Aufgaben zur Schaffung bzw. Aufrechterhaltung regionaler touristischer Infrastruktureinrichtungen
ii) Tourismusorganisationen gemäß Oö. Tourismus-Gesetz 1990 i.d.g.F.
iii) um als FörderwerberInnen in Frage zu kommen müssen Unternehmen (ordentliches oder freiwilliges) Mitglied eines OÖ. Tourismus-Verbandes gemäß Oö. Tourismus-Gesetz 1990 i.d.g.F. sein oder eine Kooperationsvereinbarung mit der Landestourismusorganisation "Oberösterreich Tourismus" abschließen.
c) die eingereichten Projekte müssen den Inhalten und Vorgaben des Kursbuch Tourismus Oberösterreich 2011-2016 vollinhaltlich entsprechen.
Der Förderungsantrag muss vor Beginn der Projektausführung beim Land
Oberösterreich eingelangt sein